Vorbeugender Holzschutz am Bau

Der Holzschutz umfasst im weiteren Sinne alle Maßnahmen , die eine Zerstörung des Holzes durch Schadorganismen verhindern sollen oder einer Wertminderung und dadurch Gebrauchsminderung entgegen wirken sollen. Hierbei wird in vorbeugende und bekämpfende Holzschutzmaßnahmen unterschieden.

Am Bau kann man die vorbeugenden Maßnahmen in drei verschiedene Kategorien einteilen:

  1. Organisatorischer Holzschutz
  2. Baulich-konstruktiver Holzschutz
  3. Chemischer Holzschutz

Zum organisatorischen Holzschutz am Bau während der Errichtung und in der Unterhaltung eines Bauobjektes zählt zum Beispiel, dass in der Bauphase Maßnahmen ergriffen werden, dass die Einbaufeuchte des Holzes nicht mehr als 18 % beträgt. Ein anderes Beispiel wäre das Monitoring – also eine regelmäßige, wiederkehrend Befallskontrolle durch eine sachverständige Person.

Der baulich-konstruktive Holzschutz umfasst Maßnahmen im Zuge der Planung und Ausführung, welche zum Ziel haben, eine Insekten-oder Pilzbefall auszuschließen oder mindestens so lange wie möglich zu verzögern. Hierzu zählen unter anderem folgende Prinzipien bzw. Maßnahmen:

  • Auswahl geeigneter Holzarten
  • Sicherstellen der Entwässerung
  • Sicherstellung der Belüftung
  • Sicherstellen der weitestgehenden Einsehbarkeit
  • Verhinderung von Erdberührung
  • Spritzwasserschutz u.a.

Die Tendenz des Verwendens von Chemischem Holzschutz war in den vergangenen Jahren rückläufig und stagniert zur Zeit. Die Zweckmäßigkeit und Vertretbarkeit von chemischem vorbeugendem Holzschutz hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Gebrauchsklasse der Konstruktion bzw. des Bauteils nach DIN 68800
  • Welches Holzschutzmittel?
  • Wo?
  • Wieviel?
  • Wogegen?

Ich als Verfasser halte integrierte Holzschutzkonzepte – speziell bezogen auf das Bauwerk und dessen Nutzung – für den einzig sinnvollen Weg. Kommt man im Zuge der Analyse (Bestandteil des Holzschutzgutachtens) zum Schluss, dass dass ein zielgerichteter Einsatz vorbeugender Holzschutzmittel unvermeidbar und umwelthygienisch ist und alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind, so bietet das dem Bauherren, dem Ausführenden und auch der Umwelt ein gutes Maß an Sicherheit.

Bilder:

Bild 1 und 2: baulich-konstruktiver Holzschutz: In Bild 1 ist der Pfosten zur Verhinderung des Erdkontaktes aufgeständert und daher ein Schutz u.a. vor Moderfäule gegeben. Allerdings ist der Abstand zur Erdoberfläche zu gering. Beim Pfosten in Bild 2 besteht erdkontakt, die Verfärbungen der Oberfläche des Holzes zeigen an, dass Pilzaktivität besteht.

Bild 3: Abdeckung eines Dachrandbalkens als Wetterschutz

Bild 4: Wetterschutz des Balkenkopfes hat gefehlt: Pilzbefall!

 

Sanierungskosten in manchen Fällen steuerlich absetzbar

Laut eines Urteils des BFH (AZ VI R 70/10 ff.) vom 29.03.2012 können Sanierungskosten bezüglich des Echten Hausschwammes steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, wenn verschiedene Voraussetzungen vorliegen und insbesondere kein Fehlverhalten… vorliegt (gefunden bei: ImmobilienScout24.de).

Ein ähnliches Urteil des BFH (AZ VI R 21/11) behandelt ein verwandtes Thema: Die Sanierung eines Gebäudes beim Vorhandensein gesundheitsschädigender Stoffe (Holzschutzmittel?). Dieses Urteil wurde bei steuertipps.de gefunden. Doch sicherlich gibt es noch mehr Urteile.

Fazit: Sind Sie davon betroffen, ist eine Beratung bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater durchaus sinnvoll.

Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie auf jeden Fall Ihre Rechtsanwältin / Ihren Rechtsanwalt, um fachkundig und speziell beraten werden zu können.

Holzschaden