Last Updated on 6. August 2022 by Meinhard Boehm
Laut eines Urteils des BFH (AZ VI R 70/10 ff.) vom 29.03.2012 können Sanierungskosten bezüglich des Echten Hausschwammes steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, wenn verschiedene Voraussetzungen vorliegen und insbesondere kein Fehlverhalten… vorliegt (gefunden bei: ImmobilienScout24.de).
Ein ähnliches Urteil des BFH (AZ VI R 21/11) behandelt ein verwandtes Thema: Die Sanierung eines Gebäudes beim Vorhandensein gesundheitsschädigender Stoffe (Holzschutzmittel?). Dieses Urteil wurde bei steuertipps.de gefunden. Doch sicherlich gibt es noch mehr Urteile.
Fazit: Sind Sie davon betroffen, ist eine Beratung bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater durchaus sinnvoll.
Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie auf jeden Fall Ihre Rechtsanwältin / Ihren Rechtsanwalt, um fachkundig und speziell beraten werden zu können.