Oftmals wird bei der Planung und Errichtung von Solaranlagen (Photovoltarikanlagen, PV-Anlagen) die Bedeutung des Zustandes der Dachkonstruktion im Bestand für die Lebensdauer, die Schadensfreiheit sowie für die Sicherheit nicht erkannt, so dass auf die Erstellung eines Holzschutzgutachten für Solaranlagen großzügig verzichtet wird.
So kommt es dann, dass die Auftraggeberinnen und Auftraggeber laut dem Abschlußbericht „Solaranlagen auf Flachdächern im Gebäudebestand“ des Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH (April 2016) angaben, zu 48% negative Erfahrungen mit nachträglich auf Bestandsdächern installierte Solaranlagen assoziieren. Die Standzeiten von schadensfrei auf Bestandsdächern nachträglich installierten Solaranlagen belaufen sich laut gleicher Quelle in über 70% der Fälle auf maximal 10 Jahre, wobei ca. 90% (70%) der Schadensfälle in den ersten vier Jahren eintreten.
Im Februar 2019 veröffentlichte das AIBau eine Aktualisierung (Prozentzahlen fett).
Hauptsächliche Schadensursachen von Solaranlagen mit einem Holzschutzgutachten weitestgehend vermeiden
Als hauptsächliche Schadensursachen werden in dem o.g. Abschlußbericht, welcher mit Mittel der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung gefördert wurde, die folgenden angegeben:
- Unzureichende Prüfung des Untergrundes (ca. 18% der Nennungen)
- Vorschädigung der Abdichtung (ca. 14% der Nennungen)
- für die zusätzliche Belastung ungeeignete Dimensionierung des Tragwerkes (ca. 10% der Nennungen)
- Summe dieser Ursachen an den Schäden: 42%
(Hinweis: Quelle s.o. (2016), Prozentualen umgerechnet durch Autor)
In der im Jahr 2019 erschienen Fortsetzung des Berichtes wird vertiefend angegeben, dass in der neueren Umfrage 23 Nennungen (von 145) als Schadursache die unzureichende Prüfung der Tragfähigkeit angeben (>15%)!
Das heißt also, dass über 40% der Schäden an PV-Anlagen wahrscheinlich hätten vermieden werden können, wenn das Dachtragwerk einer holzschutztechnischen und holztechnischen Untersuchung unterzogen gewesen und somit ein Holzschutzgutachten für die Planung der Solaranlagen erstellt worden wäre. Die Ergebnisse des Holzschutzgutachtens sind als Grundlage für die statische Beurteilung der Ist-Situation bei der Errichtung der PV-Anlagen unverzichtbar. Wird die Ist-Situation nicht sachverständig eingeschätzt, kann keine realistische Beurteilung der Tragfähigkeit, d.h. der Statik, erfolgen.
Bedeutung der Statik bzw. der statischen Vorprüfung beim Bau von Solaranlagen
Die statische Prüfung bzw. Vorprüfung (damit ist u.a. die Erstellung eines Holzgutachtens für Photovoltarikanlagen gemeint) wird von den ausführenden Unternehmen in dem zitierten Bericht als für eine schadensfreie Funktion in erster Linie erfüllte Bedingung genannt. Ebenso zählen hierzu die Abstimmung der Anlagenstatik auf das vorhandene Dach und daraus folgend ein plausibler statischer Nachweis für alle Bauteile.
Für weitere Einzelheiten zur Erstellung eines Holzschutzgutachtens für Solaranlagen können Sie gern zu uns Kontakt aufnehmen.
Die zitierten Berichte sind hier erhältlich: AIBau Publikationen